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261901 · Antrag

Antrag der Grünen Ratsfraktion: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen

Nummer
261901
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.10.2026
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 13.10.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

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  1. 261901-01 AA Änderungsantrag von BSW/SBI: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen

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Antrag
öffentlich
261901
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Berit Keiser
13.10.2026
Antrag der Grünen Ratsfraktion: Weiterentwicklung
des Anmeldeverfahrens an weiterführenden
Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten,
1. das Anmeldeverfahren für die weiterführenden städtischen Schulen in
Bonn zum nächstmöglichen Schuljahr so weiterzuentwickeln, dass bei
der Anmeldung neben der Erstwunschschule auch eine Zweit- und
Drittwunschschule angegeben werden kann. Bei einer Ablehnung an
der Erstwunschschule sollen die Unterlagen – mit Zustimmung der
Erziehungsberechtigten – unmittelbar an die jeweils nächste
Wunschschule weitergeleitet und die Aufnahmeverfahren
schulübergreifend koordiniert werden;
2. bei dieser Koordinierung darauf hinzuwirken, dass Kinder, die an ihrer
Erstwunschschule keinen Platz erhalten, nach Möglichkeit einen Platz
an einer Schule der gewünschten Schulform in räumlicher Nähe zu
ihrem Wohnort bzw. zur bisher besuchten Grundschule erhalten. Die
Wahlfreiheit der Eltern sowie die gesetzlichen Zuständigkeiten der
Schulleitungen bleiben hiervon unberührt;
3. gemeinsam mit der Schulaufsicht und den Schulleitungen ein
transparentes und einheitliches Verfahren für Losentscheidungen bei
Anmeldeüberhängen zu entwickeln. Soweit ein Losverfahren
durchgeführt wird, soll dieses dokumentiert und in Anwesenheit
mindestens einer Vertreterin oder eines Vertreters der Schulpflegschaft
als beobachtender Person durchgeführt werden. Die gesetzliche
Verantwortung und Aufnahmeentscheidung der Schulleitung bleibt
unberührt;
4. dem Schulausschuss rechtzeitig vor Beginn des nächsten
Anmeldeverfahrens über die vorgesehene Umsetzung zu berichten.
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für
Kinder und Familien von großer Bedeutung. In den vergangenen
Anmeldeverfahren kam es wiederholt dazu, dass Kinder an ihrer
Wunschschule keinen Platz erhielten und anschließend nur noch
Schulen mit freien Kapazitäten zur Verfügung standen, die weit vom
Wohnort entfernt lagen. Dadurch entstehen zum Teil sehr lange
Schulwege quer durch das Stadtgebiet.
Gerade für Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen sollte nach
Möglichkeit ein wohnortnaher Schulbesuch ermöglicht werden. Kurze
Schulwege erleichtern den Übergang in die weiterführende Schule,
ermöglichen soziale Kontakte im Wohnumfeld und vermeiden unnötige tägliche
Wege.
Die seit dem 1. August 2026 geltende APO-S I eröffnet ausdrücklich die
Möglichkeit, neben dem Erstwunsch auch Zweit- und Drittwünsche abzufragen.
Bei einer Nichtaufnahme können die Anmeldeunterlagen mit Zustimmung der
Eltern an die weitere Wunschschule weitergegeben werden. Zudem sehen die
Verwaltungsvorschriften eine Abstimmung zwischen Schulen bei
Anmeldeüberhängen vor. Diese Möglichkeiten sollten für ein stärker
koordiniertes und familienfreundliches Verfahren in Bonn genutzt werden.
Auch Losverfahren müssen für Eltern nachvollziehbar und transparent sein. Die
nordrhein-westfälische Rechtsprechung zeigt, dass die Beteiligung von
Elternvertretungen als beobachtende Personen rechtlich möglich ist und gerade
der Transparenz des Verfahrens dienen kann. Die Entscheidung über die
Aufnahme verbleibt dabei vollständig bei der Schulleitung.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 11:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de