261901 · Antrag
Antrag der Grünen Ratsfraktion: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen
Kerndaten
- Nummer
- 261901
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 261901 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berit Keiser 13.10.2026 Antrag der Grünen Ratsfraktion: Weiterentwicklung des Anmeldeverfahrens an weiterführenden Schulen Beratungsfolge Schulausschuss 04.11.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird gebeten, 1. das Anmeldeverfahren für die weiterführenden städtischen Schulen in Bonn zum nächstmöglichen Schuljahr so weiterzuentwickeln, dass bei der Anmeldung neben der Erstwunschschule auch eine Zweit- und Drittwunschschule angegeben werden kann. Bei einer Ablehnung an der Erstwunschschule sollen die Unterlagen – mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten – unmittelbar an die jeweils nächste Wunschschule weitergeleitet und die Aufnahmeverfahren schulübergreifend koordiniert werden; 2. bei dieser Koordinierung darauf hinzuwirken, dass Kinder, die an ihrer Erstwunschschule keinen Platz erhalten, nach Möglichkeit einen Platz an einer Schule der gewünschten Schulform in räumlicher Nähe zu ihrem Wohnort bzw. zur bisher besuchten Grundschule erhalten. Die Wahlfreiheit der Eltern sowie die gesetzlichen Zuständigkeiten der Schulleitungen bleiben hiervon unberührt; 3. gemeinsam mit der Schulaufsicht und den Schulleitungen ein transparentes und einheitliches Verfahren für Losentscheidungen bei Anmeldeüberhängen zu entwickeln. Soweit ein Losverfahren durchgeführt wird, soll dieses dokumentiert und in Anwesenheit mindestens einer Vertreterin oder eines Vertreters der Schulpflegschaft als beobachtender Person durchgeführt werden. Die gesetzliche Verantwortung und Aufnahmeentscheidung der Schulleitung bleibt unberührt; 4. dem Schulausschuss rechtzeitig vor Beginn des nächsten Anmeldeverfahrens über die vorgesehene Umsetzung zu berichten. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für Kinder und Familien von großer Bedeutung. In den vergangenen Anmeldeverfahren kam es wiederholt dazu, dass Kinder an ihrer Wunschschule keinen Platz erhielten und anschließend nur noch Schulen mit freien Kapazitäten zur Verfügung standen, die weit vom Wohnort entfernt lagen. Dadurch entstehen zum Teil sehr lange Schulwege quer durch das Stadtgebiet. Gerade für Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen sollte nach Möglichkeit ein wohnortnaher Schulbesuch ermöglicht werden. Kurze Schulwege erleichtern den Übergang in die weiterführende Schule, ermöglichen soziale Kontakte im Wohnumfeld und vermeiden unnötige tägliche Wege. Die seit dem 1. August 2026 geltende APO-S I eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, neben dem Erstwunsch auch Zweit- und Drittwünsche abzufragen. Bei einer Nichtaufnahme können die Anmeldeunterlagen mit Zustimmung der Eltern an die weitere Wunschschule weitergegeben werden. Zudem sehen die Verwaltungsvorschriften eine Abstimmung zwischen Schulen bei Anmeldeüberhängen vor. Diese Möglichkeiten sollten für ein stärker koordiniertes und familienfreundliches Verfahren in Bonn genutzt werden. Auch Losverfahren müssen für Eltern nachvollziehbar und transparent sein. Die nordrhein-westfälische Rechtsprechung zeigt, dass die Beteiligung von Elternvertretungen als beobachtende Personen rechtlich möglich ist und gerade der Transparenz des Verfahrens dienen kann. Die Entscheidung über die Aufnahme verbleibt dabei vollständig bei der Schulleitung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@lage ↗Datenstand: 02.11.2026, 11:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de